Mitgliederinformation
I./2012 im Februar 2012
Beitragsordnung
Die
Beitragsordnung beruht auf der Satzung der TLG Weitmar 09. Die Satzung liegt in
der Geschäftsstelle aus und kann nach Vereinbarung eingesehen werden. Beiträge
sind Bringegelder.
1. Erhebungsformalitäten
Das
Beitragsjahr ist identisch mit dem Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
Die Zahlung
des Mitgliedsbeitrags erfolgt jährlich im Voraus in einer Summe am 15. Januar
des laufenden Kalenderjahres mit Hilfe des elektronischen Lastschriftverfahrens
per Einzugsermächtigung. Bei Kontowechsel bitten wir um sofortige Mitteilung
der neuen Bankverbindung. Der Bankeinzug wird über die Sparkasse Bochum
zugunsten unseres Kontos veranlasst. Zur Vermeidung von Rückbuchungsgebühren,
falls der Bankeinzug nicht erfolgen soll oder kann, bitten wir rechtzeitig um
ihre Information, gerichtet an die Geschäftstelle oder den Kassenwart. Die
Rückbuchungsgebühr der Sparkasse beträgt zur Zeit 3,00 €.
Die
Beitragspflicht beginnt ab dem Eintrittsdatum und der Unterschrift unter dem Aufnahmevertrag;
hier bei Kindern und Jugendlichen durch die Unterschrift eines gesetzlichen
Vertreters. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des WLSB
inbegriffen. Mitglieder, die während des Geschäftsjahres austreten, haben
keinen Anspruch auf eine Rückvergütung der Mitgliederbeiträge für das jeweilige
Jahr.
Der zweimalige
Probebesuch einer Probestunde ist ohne Mitgliedschaft möglich.
2.
Jahresbeiträge
Gemäß
Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 18.02.2011 sind die Beiträge wie folgt
festgelegt:
Mitglieder unter 15 Jahren 35,00€
Mitglieder von 15 bis 17 Jahren 45,00€
Mitglieder ab 18 Jahren 60,00€
Passive Mitglieder 50%
der Beiträge
Bei Aufnahme eines neuen Mitgliedes (ab 18 Jahren) wird mit
der Abbuchung des ersten Beitrags eine Bearbeitungsgebühr von 6,00
€ erhoben.
Die Kursgebühren für „Muskelaufbautraining“, „Rückenschule“
und „Aktiv bewegt 50+“ werden vom
Vorstand jährlich neu festgelegt.
3. Beitragsermäßigungen
Bei der
Zielgruppe Elternteil + Kind bis max. 4 Jahre zahlt der Elternteil als
Kinderbegleitung nur die Höhe des passiven Beitrags; das jedoch nur, wenn der
Elternteil in keiner anderen Gruppe aktiv sein will, Sollte eine weitere
Sportart gewählt werden, verpflichtet dies zum regulären Mitgliedsbeitrag.
Ab drei
Familienmitglieder ist das jüngste Mitglied beitragsfrei.
Bei Annahme
einer Anmeldung nach dem 15. Oktober eines Jahres bis zum Jahresende wird das
neue Mitglied „ab sofort“ aufgenommen, jedoch beginnt die Verpflichtung zur
Beitragszahlung erst ab dem folgenden Geschäftsjahr per Bankeinzug.
Über Stundung
oder Erlass entscheidet im Einzelfall der Vorstand nach schriftlicher Beantragung.
Ehrenmitglieder sind grundsätzlich beitragsfrei.
4.
Datenschutz
Das
Datengeheimnis nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird gewahrt. Nach § 24
BDSG ist die Veröffentlichung personengebundener Daten nur im Rahmen der
Zweckbestimmung des Mitgliedschaftsverhältnisses zulässig, wenn schutzwürdige Belangen
des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden.
5. Maßnahmen
Über die
Aufnahme eines Mitglieds entscheidet der Vorstand. Der Verein behält sich vor,
bei Nichterfüllung der Beitrags- und Mahnungsverpflichtung den Rechtsweg
einzuschlagen.
Der Vorstand
01/2012
Sonstiges:
· Sportunfälle
Bei
Sportunfällen ist umgehend vom Übungsleiter bzw. vom Verletzten unser
Sozialwart Helmut Seidemann, Telefon: 02327 74 731 zu
verständigen.
· Kündigungen
Eine Kündigung kann durch das Mitglied satzungsgemäß nur
schriftlich erfolgen. Die Kündigung ist an den Vorstand, Wolfgang Mann, Natorpstr. 53, 44795 Bochum, (nicht an den Übungsleiter) zu richten und wird zum 31.12. des Jahres
wirksam.
· Sportabzeichen
Die Sportabzeichentraining
und die Abnahme finden weiterhin von Anfang Mai bis Ende Oktober freitags
ab 16:30 bis 18:30 Uhr auf dem Sportplatz Roomersheide statt.
Übungsleiter
sind: Julia
Hagenbrock, Telefon 0234 473119
Lea
Gemmeke, Telefon 0234 476617
Wolfgang
Baldt, Telefon 0234 471425
Manfred
Schwede, Telefon 0234 474062